Rechtsprechung
BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verlesung beweiserheblicher Schriftstücke - Begehung einer Straftat durch einen Jugendlichen, der bereits rechtskräftig zu Jugendstrafe verurteilt worden ist - Gedanke der Reaktionsbeweglichkeit im Jugendstrafrecht - Zwei Verurteilungen zu Jugendstrafe nebeneinander - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
JGG § 31 Abs. 3 S. 1
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 410
- StV 1986, 69
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.12.1967 - 2 StR 548/67
Absehen von der Einbeziehung schon abgeurteilter Straftaten in die neue …
Auszug aus BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85
Ob ein solches Übersteigen zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. BGHSt 22, 21, 24; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101).Hierbei handelt es sich um allgemeine Strafzumessungserwägungen, die unter dem Aspekt, ob Erziehungsgründe von besonderem Gewicht das Absehen von der Einbeziehung des früheren Urteils gestatten, nicht den Ausschlag geben können (vgl. BGHSt 22, 21, 23).
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85
Ihr Inhalt kann, sofern es auf den genauen Wortlaut nicht ankommt, auch durch andere Beweismittel, insbesondere - gegebenenfalls nach Vorhalt, der nicht der Beurkundung in der Sitzungsniederschrift bedarf - durch Aussagen von Zeugen oder des Angeklagten selbst festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH…, Urt. vom 9. Oktober 1973 - 4 StR 478/73 - bei Dallinger MDR 1974, 369;… Mayr in KK § 249 Rdn. 2, 49). - BGH, 21.10.1980 - 5 StR 586/80
Einzubeziehende Vorstrafen bei Verurteilung zur Höchstjugendstrafe
Auszug aus BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85
Ob ein solches Übersteigen zulässig ist, hat der Bundesgerichtshof bisher offen gelassen (vgl. BGHSt 22, 21, 24; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101). - BGH, 09.10.1973 - 4 StR 478/73
Befangenheit eines Vorsitzenden Strafrichters wegen Bestellung eines Anwalts zum …
Auszug aus BGH, 05.03.1985 - 1 StR 31/85
Ihr Inhalt kann, sofern es auf den genauen Wortlaut nicht ankommt, auch durch andere Beweismittel, insbesondere - gegebenenfalls nach Vorhalt, der nicht der Beurkundung in der Sitzungsniederschrift bedarf - durch Aussagen von Zeugen oder des Angeklagten selbst festgestellt werden (vgl. BGHSt 11, 159, 160; BGH, Urt. vom 9. Oktober 1973 - 4 StR 478/73 - bei Dallinger MDR 1974, 369;… Mayr in KK § 249 Rdn. 2, 49).
- BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01
Zum "Westpark-Mord"
Für die Anwendung des § 31 Abs. 3 JGG müssen im Einzelfall Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt einer Erziehung eines jungen Erwachsenen von ganz besonderem Gewicht sind (so schon BGH NStZ 1985, 410) und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen.Nach der Rechtsprechung des Senats kann in Ausnahmefällen neben einer gesetzlichen Höchststrafe eine andere Jugendstrafe nach § 31 Abs. 3 JGG bestehenbleiben (BGHSt 36, 37, 42 = NStZ 1989, 574 mit Anm. Walter/Pieplow; BGH NStZ 1985, 410; 2000, 263).
Allerdings müssen für die Anwendung des § 31 Abs. 3 JGG im Einzelfall Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt einer Erziehung eines jungen Erwachsenen von ganz besonderem Gewicht sind (so schon BGH NStZ 1985, 410) und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen.
- BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88
Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende
Der Bundesgerichtshof hat die Frage der Zulässigkeit dieser Verfahrensweise bisher offengelassen (BGHSt 22, 21 [24]; BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 586/80 - bei Holtz MDR 1981, 101; BGH NStZ 1985, 410).Um § 31 Abs. 3JGG im Einzelfall anwenden zu können, müssen Gründe vorliegen, die unter dem Gesichtspunkt der Erziehung von ganz besonderem Gewicht sind (so schon BGH NStZ 1985, 410 für den Fall der Zulässigkeit des Durchbrechens der Vorschrift des § 105 Abs. 3 JGG) und zur Verfolgung dieses Zweckes über die üblichen Strafzumessungsgesichtspunkte hinaus das Nebeneinander zweier Jugendstrafen notwendig erscheinen lassen.
- BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95
Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung
Zwar ist die Entscheidung über die Anwendung des § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG jeweils für den Einzelfall zu treffen (BGHSt 22, 21, 23; 36, 42) [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGHSt 36, 44; BGH NStZ 1985, 410), doch sind die Ausführungen der Jugendkammer hierzu nicht rechtsfehlerfrei.Bei Bemessung der neuen Jugendstrafe muß deshalb der Gesichtspunkt der Erziehung ganz im Vordergrund stehen (BGHSt 36, 43, 44 [BGH 07.11.1988 - 1 StR 620/88]; BGH NStZ 1985, 410), Schuldausgleich und Sühne (vgl. insoweit aber UA S. 36) müssen hier weitgehend in den Hintergrund treten, die neue Strafe darf sich nicht als eine "Aufstockung" (vgl. Brunner JR 1989, 522) der bisher verhängten Strafe darstellen.
- BGH, 17.07.1985 - 2 StR 329/85
Zur Zweckmäßigkeit der Bildung einer Einheitsjugendstrafe - Einbeziehung eines …
Es kann offenbleiben, ob es § 31 Abs. 3 JGG generell zuläßt, daß mehrere Jugendstrafen nebeneinander bestehen bleiben, wenn deren Gesamtdauer die gesetzliche Höchststrafe übersteigt (vgl. auch BGH, Beschl. vom 21. Oktober 1981 - 5 StR 586/80 und Urteil vom 5. März 1985 - 1 StR 31/85), denn im vorliegenden Falle liegen keine Gründe für die Anwendung der Bestimmung vor, so daß es bei der gesetzlichen Regelung des § 31 Abs. 2 JGG verbleiben muß.
Rechtsprechung
LG Göttingen, 17.07.1984 - Ns 405/83 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StGB § 230
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1985, 410